Beate Hahn
Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
Telefon:
07044 9253 12
E-Mail schreiben
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Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie
Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.
Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.