Redaktionsschluss für das Amtsblatt vorverlegt - kein Amtsblatt "zwischen den Jahren"
Redaktionsschluss für das letzte Amtsblatt im Jahr 2024 ist bereits am Montag, den 16. Dezember 2024 um 10:00 Uhr.
WeiterlesenRedaktionsschluss für das letzte Amtsblatt im Jahr 2024 ist bereits am Montag, den 16. Dezember 2024 um 10:00 Uhr.
WeiterlesenDas Landratsamt teilt mit, dass am 28. Oktober 2024 der Ausbau der Kreisstraße K 4569 / K 1017 zwischen Mönsheim und Flacht beginnt.
WeiterlesenTrauungen finden unter der Woche während der regulären Öffnungszeiten bis spätestens 11 Uhr statt. Termine werden frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin und erst nach der Eheanmeldung vergeben.
Weiterlesenim Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Sickergalerie I, Tiefbrunnen IV und Quelle II der Gemeinde Mönsheim (RVO WSG Halden, LUBW-Nr. 236122) vom 11. Dezember 2023
WeiterlesenDie Finanzämter haben damit begonnen, die neuen Grundsteuerwertbescheide sowie die darauf basierenden Grundsteuermessbetragsbescheide zu versenden.
WeiterlesenDie Öffentliche Bekanntmachung der Katzenschutzverordnung erfolgte im Amtsblatt Nr.46 vom 12. November 2020. Sie tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
WeiterlesenDas Büro Wald und Corbe hat Starkregenkarten für die Gemeinde Mönsheim erstellt und diese bei einer Informationsveranstaltung in der Alten Kelter vorgestellt. Die Karten stehen jetzt in digitaler Form zur Verfügung. Unter den nachfolgenden Links können Sie die Starkregengefahrenkarten für das Mönsheimer Gemeindegebiet einsehen.
WeiterlesenEinladungen und Berichte zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie jetzt in unserem Ratsinformationssystem.
WeiterlesenDer Gemeinderat der Gemeinde Mönsheim hat in der öffentlichen Sitzung am 12. Juli 2018 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan „Ortsmitte Mönsheim mit Diepoldsturm – erste Änderung“ sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Mönsheim mit Diepoldsturm – erste Änderung“ gemäß § 74 Absatz 1 und 7 Landesbauordnung (LBO) mit § 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
WeiterlesenAufgrund von Änderungen des Gesetzes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Landesjustizkostengesetzes können Unterschriftsbeglaubigungen durch Bürgermeister Fritsch als Ratschreiber seit dem 1. Januar 2018 nur noch für gemeinnützige Vereine durchgeführt werden.
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