16.07.2018
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Mönsheim mit Diepoldsturm – erste Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Mönsheim hat in der öffentlichen Sitzung am 12. Juli 2018 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan „Ortsmitte Mönsheim mit Diepoldsturm – erste Änderung“ sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte Mönsheim mit Diepoldsturm – erste Änderung“ gemäß § 74 Absatz 1 und 7 Landesbauordnung (LBO) mit § 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.