11.05.2023

Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden

Grafik des Lichtraumprofils
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Grafik des Lichtraumprofils

Der Frühling kommt mit Regen und Wärme. Es wachsen und gedeihen Baume, Sträucher und Hecken leider nicht immer nur im eigenen Garten, sondern manchmal auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Darum bitten wir die Eigentümer die Beachtung des folgenden Lichtraumprofils:

Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten.

Über Gehwegen muss dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.

Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden.

Im Interesse der Verkehrssicherheit ist jeder Eigentümer von Hecken, Sträuchern, Wäldern und Bäumen sowie sonstigen Anpflanzungen verpflichtet, seinen Grünbestand an den Straßen so zu unterhalten, dass eine über das natürliche Maß hinausgehende Gefährdung der Straßen- und Wegebenutzer vermieden wird. Verletzt der Eigentümer oder sonstige Berechtigte diese Sorgfaltspflicht und kommt durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.

Die Gemeinde Mönsheim fordert hiermit alle Eigentümer auf, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand entlang der Straßen herzustellen.

Vielen Dank!