12.05.2021

Katzenschutzverordnung ab heute in Kraft!

Die Öffentliche Bekanntmachung der Katzenschutzverordnung erfolgte im Amtsblatt Nr.46 vom 12. November 2020. Sie tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Für Sie als Katzenhalter bedeutet dies, dass Sie ab 12. Mai 2021 Ihrer Katze nur noch Freigang gewähren dürfen, wenn diese kastriert, gechipt oder tätowiert und registriert ist (TASSO oder FINDEFIX).

Diese Verordnung trägt wesentlich dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung und damit auch das Leiden der Katzen einzudämmen.

Wir bitten Sie, diese Verordnung zu beachten. Den Verordnungstext finden Sie unter dem unten stehenden Link.