19.01.2018

Informationen der Grundbucheinsichtsstelle Mönsheim zur Notariatsreform und zu Unterschriftsbeglaubigungen durch den Ratschreiber

Aufgrund von Änderungen des Gesetzes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Landesjustizkostengesetzes können Unterschriftsbeglaubigungen durch Bürgermeister Fritsch als Ratschreiber seit dem 1. Januar 2018 nur noch für gemeinnützige Vereine durchgeführt werden.

Ebenso entfällt durch Änderungen des Beurkundungsgesetzes die Befugnis des Ratschreibers für den Entwurf und die Beurkundung bestimmter Erklärungen (Kaufverträge, Grundschuldbestellungen und -löschungen).

In diesen Fällen müssen Sie sich künftig an einen selbständigen Notar zu wenden.

Grundbuchauszüge können nach wie vor bei der Grundbucheinsichtstelle im Rathaus Mönsheim persönlich beantragt und dort gegen Barzahlung abgeholt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Frau Gillé.