Alte Kelter

Alte Kelter, links der Erntedankbrunnen
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Alte Kelter, links der Erntedankbrunnen

Seit ihrer Einweihung im Jahr 1987 stellt die Alte Kelter ein Schmuckstück in der Dorfmitte dar, das aus dem kulturellen Leben Mönsheims und seiner Umgebung nicht mehr weg zu denken ist.
Im zweiten Obergeschoss befinden sich Räume, die von den Mönsheimer Vereinen genutzt werden.
Im ersten Obergeschoss hat das katholische Gemeindezentrum "Sankt Maria" eine Heimat gefunden. Mit dem Erwerb dieses Stockwerks hat die Katholische Kirchengemeinde zur Verwirklichung des Umbaus beigetragen; alleine wäre dieser von der Gemeinde nicht zu finanzieren gewesen.
Im Erdgeschoss ist der "Bürgersaal" mit Küche untergebracht, der den Rahmen für vielerlei verschiedene öffentliche und private Anlässe bietet.
Besonders hervorzuheben ist dabei das Engagement des Kulturkreises, der dort bis zum Jahr 2020 Ausstellungen, Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen organisiert hat.

Aus der Geschichte der Alten Kelter
Über den Zeitpunkt, wann die Kelter gebaut wurde, ist nichts bekannt. Rückschlüsse kann man jedoch aus der Ortschronik von Pfarrer Hoffmann ziehen. Dort heißt es, dass Graf Eberhard von Württemberg im Jahr 1411 seine Rechte an der Niederen Burg und das Dorf Mönsheim mit allem seinem Besitz für 3.300 Gulden an das Kloster Maulbronn verpfändet hat. Bei den Angaben darüber, was verpfändet wurde, ist unter anderem auch eine Kelter aufgeführt. Diese muss also bereits vor 1411 erbaut worden sein.
Die Maulbronner Mönche sollen es auch gewesen sein, die den Weinbau in Mönsheim eingeführt haben. Alle Weinberge der Markung waren "kelterhörig" und die Mönsheimer mussten "für Zehnten und Kelterwein den siebten Teil geben". Mit anderen Worten: für die Kelter bestand ein Benutzungszwang und hierfür musste entsprechend bezahlt werden.
Im Jahre 1444 löste Württemberg das Pfand wieder zurück - vermutlich war die Kelter eine gute Einnahmequelle , auch wenn das Gebäude zu unterhalten war und die Herrschaft einem Keltermeister "tags und nachts für Speise und Lohn drei Batzen geben" musste. Besonders hervorgehoben wird, dass die Kelter bereits 1573 "zwei Bäume" (Weinpressen) besaß.
1498 gab Herzog Ulrich das "fast vergangene" untere Schloss samt Vorhof, Mauer und Graben, nicht aber die Kelter an die Gemeinde. Diese erwarb die Gemeinde erst am 18.3.1828 zusammen mit dem Burghof (heutiger Marktplatz) um 500 Gulden.
1863 wurde das Gebäude um einen Stock erhöht und für 8.246 Gulden eine Schule mit Lehrerwohnung eingebaut. 1866 wurde eine zweite und 1879 eine dritte Schulstelle eingerichtet. 1905 bestand die Volksschule im ersten Obergeschoss aus drei Klassen: der Unterklasse mit den Schuljahren 1 bis 3, der Mittelklasse (4 und 5) und der Oberklasse (6 und 7). Die Ober- und Unterklasse wurden von zwei ständigen Lehrern betreut, die Mittelklasse von einem Lehrgehilfen. 1935 kam eine Handarbeitslehrerin hinzu. 1940 hieß die Schule "Deutsche Volksschule"; sie hatte jetzt acht Schuljahre in vier Klassen. 1965 war sie noch immer vierklassig und man zählte zwei ständige und zwei unständige Lehrkräfte. Erst mit dem Bau der Appenbergschule in den Jahren 1966 und 1967 hatte die Kelter als Schule ausgedient.
Nach dem Auszug der Schule fanden die Katholische Kirchengemeinde, der CVJM, der DRK-Ortsverein und auch die Jugendhausinitiative dort eine Unterkunft.
Der Kelterbetrieb - seit der Jahrhundertwende wurde jedoch nur noch Obst gemostet - wurde 1982 eingestellt. Die Keltereinrichtung wurde mit Beginn der Renovierungsarbeiten ausgebaut.

Die Gemeinde Mönsheim erhebt für die Vermietung der Räume in der Alten Kelter folgende Gebühren:

Bürgersaal

  • Grundgebühr für den ersten Tag 300,00 €
  • Zusatzgebühr für jeden weiteren Tag 100,00 €
  • Auswärtigenzuschlag 500,00 €

Küche

  • Grundgebühr für den ersten Tag 100,00 €
  • Zusatzgebühr für jeden weiteren Tag 30,00 €
  • Auswärtigenzuschlag 100,00 €

Ersätze

  • Strom und Heizung nach tatsächlichem Verbrauch
  • Auf- und Abbau der Stühle und Tische, besondere Reinigung oder Müllbeseitigung durch die Gemeinde nach tatsächlichem Aufwand
  • für fehlendes Geschirr, Besteck usw. nach tatsächlichem Wiederbeschaffungswert

Der Auswärtigenzuschlag wird erhoben, wenn der Veranlasser der Veranstaltung seinen Hauptwohnsitz nicht in Mönsheim hat. Dies gilt auch dann, wenn die Anmietung durch eine andere, in Mönsheim gemeldete Person erfolgt.

Alle Vereine mit Sitz in Mönsheim sind für eine Veranstaltung pro Jahr von der Zahlung der Grundgebühr für die Benutzung des Bürgersaales befreit. Ausgenommen ist die Küchenbenutzung. Hierfür werden pauschal 100,00 € erhoben.

Für jede weitere Veranstaltung wird eine Pauschale in Höhe von 300,00 € (inklusive Küche, exklusive Nebenkosten) erhoben.
Die gebührenfreie Benutzung des Bürgersaals kann zugunsten einer weiteren kostenlosen Benutzung der Festhalle dorthin übertragen werden

Soweit die in dieser Gebührenordnung festgelegten Gebühren und Ersätze der Umsatzsteuer unterliegen, wird diese zusätzlich in der jeweils festgelegten Höhe in Rechnung gestellt.

Kontaktdaten

Alte Kelter

Ansprechpartner

Frau May

Telefon: 07044 9253-22
E-Mail schreiben

Adresse

Schulstraße 1
71297 Mönsheim
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