03.07.2023

Wasserstände in Bächen und Flüssen erreichen kritischen Niedrigstand: Landratsamt beschränkt die Wasserentnahme

Das Landratsamt Enzkreis beschränkt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) vom 05. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2023.

Was bedeutet das?

Wegen der anhaltenden Niedrigwasserlage in unseren Bächen, Flüssen und Seen darf ab Mittwoch, 05. Juli bis einschließlich Sonntag, 15. Oktober 2023 kein Wasser mehr im Rahmen des ansonsten zugelassenen "Gemeingebrauchs" aus diesen Gewässern im Enzkreis entnommen werden. Es ist das erste Mal, dass im Enzkreis bereits Anfang Juli ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen werden muss, so früh war das bisher noch nicht erforderlich.

Generell bedarf jede Wasserentnahme direkt aus dem Naturhaushalt einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Eine Entnahme geringer Mengen aus Oberflächengewässern hingegen ist im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nach § 20 Absatz 1 Wassergesetz normalerweise in folgendem Umfang gestattet:

  • Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Schöpfen mit Handgefäßen wie beispielsweise mit Gießkannen oder Eimern.
  • Entnehmen geringer Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbaubetrieb auch mit Hilfe technischer Geräte (wie Pumpen, Vakuumfässern, Schläuchen). Eine geringe Menge bemisst sich nach der im betroffenen Gewässer vorhandenen Wassermenge.

In extremen Trockenzeiten mit Niedrigwasser - wie jetzt - kann dieser Gemeingebrauch eingeschränkt werden. Davon hat das Umweltamt mit dem Wasserentnahmeverbot nun Gebrauch gemacht.

Wie schon im vergangenen Jahr bildet sich 2023 nach deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen schon außergewöhnlich früh eine Niedrigwasserlage aus. Gewässer wie die Würm haben bereits im Juni zeitweise die niedrigsten Werte der letzten zwei Jahrzehnte erreicht und auch Pfinz und Enz werden diese trotz vereinzelter Regenereignisse ab Juli erreichen.

Zwar gibt und gab es schon immer Gewässer, die in den Sommermonaten temporär trockenfallen, aber mit steigenden Temperaturen und sinkenden Niederschlägen trifft es inzwischen auch viele andere Gewässer. Hier können die Folgen von Niedrigwasser für die Gewässerökologie dann schnell verheerend werden - lange, bevor diese komplett trockenfallen. Der Lebensraum in und am Wasser schrumpft zusammen oder trocknet komplett aus. Für viele Arten gibt es auf Grund der fehlenden Wassertiefe dann auch nicht mehr die Möglichkeit, sich ausreichend fortzubewegen oder zurückziehen. Hinzu kommt, dass sich die Gewässer bei niedrigen Wasserständen schneller aufheizen und auch der Sauerstoffgehalt sinkt. Dies allein kann schon zu Fischsterben führen, begünstigt dazu aber auch andere Stressfaktoren wie das Wachstum von Algen, die Ausbreitung neuer Krankheiten und einiger eingewanderter Arten. Die Erholung nach einer derartigen Schädigung der Gewässerökologie ist oft nicht oder nur sehr langsam möglich. Der Hitzestress auf die Gewässerökologie ist daher so groß, dass zusätzliche Wasserentnahmen über die Sommermonate leider nicht mehr vertretbar sind.

Für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis wirkt sich das Wasserentnahmeverbot indirekt aus, sofern diese Erlaubnis eine Regelung enthält, welche die Wasserentnahme in Zeiträumen, in dem der Gemeingebrauch beschränkt ist, für unzulässig erklärt. Jeder Nutzer von Oberflächenwasser sollte in die Inhalts- oder Nebenbestimmung seiner Erlaubnis schauen.

Bitte machen Sie mit!

Wo immer möglich, macht es Sinn, Wasser einzusparen, egal, ob es aus dem Wasserhahn stammt oder aus einem Bach oder See.

Was sind die Konsequenzen einer unerlaubten Wasserentnahme?

Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer. Unerlaubte Wasserentnahmen können aber mit Bußgeldern geahndet werden.

Landratsamt Enzkreis
Umweltamt