Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Pellets, Flüssiggas) für private Haushalte: Antragstellung ab 8. Mai 2023 möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen entlasten.
Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023 freigeschaltet wird.
Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.
Das Land hat auch eine Telefon-Hotline eingerichtet: Unter 0711 126-1600 können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr erreichbar.
Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Über einen Online-Rechner, der im Anschluss verlinkt ist, kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information; die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Weitere Infos und Links zum Antragsverfahren finden Sie im unten verlinkten Internetauftritt des Umweltministeriums.