Häckselplatz
Für den Häckselplatz im Gewann "Soldatenloch" gilt folgende Benutzungsordnung:
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Nutzungsberechtigte
1.1 Der Häckselplatz darf nur von Einwohnern der Gemeinde Mönsheim benutzt werden.
1.2 Personen, die in der Gemeinde ein Grundstück besitzen und nicht in der Gemeinde wohnen, sind in derselben Weise nutzungsberechtigt.
1.3 Die Benutzer haben sich gegenüber berechtigten Personen auf Verlangen auszuweisen. -
Nutzungszeitraum
2.1 Grundsätzlich darf der Häckselplatz außerhalb der Vegetationsperiode vom 1. Oktober bis Ende Februar benutzt werden.
2.2 Außerhalb dieses Zeitraumes, wo im Regelfall nur der Pflegeschnitt erlaubt ist, muss eine Anlieferung im Einzelfall bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden. -
Nutzungsumfang
3.1 Es darf nur Baum- und Strauchschnitt sowie Laub angeliefert werden.
3.2 Verboten ist das Abladen von Rasenschnitt, Mähgut, Schutt, Baumstümpfen, Holzresten und sonstigen Abfällen.
3.3 Von hier ausgegebenem Mulchmaterial geht praktisch keine Gefahr der Ausbreitung der Feuerbrandkrankheit aus. Eine völlige Freiheit von Erregern kann jedoch nicht garantiert werden.
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung werden als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht.
Ihr Ansprechpartner
Klaus
Arnold
Zimmer:
Erdgeschoss
Telefon:
07044 9253-13
klaus.arnold@moensheim.de
Montag, Donnerstag und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 18:30 Uhr