Informationen der Grundbucheinsichtsstelle Mönsheim zur Notariatsreform und zu Unterschriftsbeglaubigungen durch den Ratschreiber
Ebenso entfällt durch Änderungen des Beurkundungsgesetzes die Befugnis des Ratschreibers für den Entwurf und die Beurkundung bestimmter Erklärungen (Kaufverträge, Grundschuldbestellungen und -löschungen).
In diesen Fällen müssen Sie sich künftig an einen selbständigen Notar zu wenden.
Grundbuchauszüge können nach wie vor bei der Grundbucheinsichtstelle im Rathaus Mönsheim persönlich beantragt und dort gegen Barzahlung abgeholt werden. Bitte wenden Sie sich dafür an Frau Gillé.