Bericht über die Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2010
Der Rathausneubau war auch in der letzten Sitzung vor der Sommerpause wieder Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat. Dieses Mal ging es um die Außenanlagen zwischen Sparkasse und neuem Rathaus. Den Plan können Sie sich hier herunterladen. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Fritsch Dagmar Hedder vom Planungsbüro Schlegel + Thomas, sowie den Architekten, Dr. Hans Müller.
Vor Beginn der Sitzung traf sich das Gremium bei den Musterpflasterflächen, die neben dem Rathaus angelegt wurden. Einmal handelt es sich um ein buntes Granitpflaster aus gebrauchten Steinen mit abgerundeten Kanten. Die zweite, einfarbig rote Pflasterfläche ist aus einem neuen Granitstein mit scharfen Kanten. Hans Kuhnle legte Fotos der Pflasterflächen aus Niefern und Backnang vor und stellte diese zur Diskussion. Allerdings fanden diese Materialien bei Gemeinderat und der Planerin keine Zustimmung. Frau Hedder hatte die Fotos vorher schon bekommen und konnte deshalb berichten, dass das Pflaster in Backnang mit Kosten von rund 130 Euro je Quadratmeter (einschließlich Verlegung) wesentlich teurer ist, als die Musterflächen, welche mit 80 Euro je Quadratmeter für den gebrauchten und 90 Euro je Quadratmeter für den neuen Granit geschätzt werden. Es wurde auch eine mögliche Problematik für Menschen mit Gehbehinderung und Rollatoren angesprochen. Diese Bedenken konnten allerdings zerstreut werden. Die Pflasterung mit den gebrauchten Steinen hat den Vorteil, dass die Kanten nicht mehr brechen können und durch die farblich unterschiedlichen Steine ein aufgelockertes und lebhafteres Bild entsteht. Diese Pflasterung wurde vom Gemeinderat schließlich (bei einer Enthaltung) ausgewählt, wobei Gunter Fischer Wert darauf legte, dass bei der Mischung genügend rotes Pflaster enthalten ist, damit der Platz nicht zu grau wirkt.
Frau Hedder erläuterte daraufhin den weiteren Plan. Die noch vorgesehen Poller zwischen Rathaus und Mauer sollen nicht realisiert werden. Die Fragen nach der Anzahl und des Standortes der Fahnenmasten, eine mögliche Beleuchtung des Turms, Versorgungsstationen für Strom, Wasser und Abwasser (zur Nutzung bei Festen) und Vorbereitungen für Sonnensegel als Ersatz für Festzelte werden allesamt als Alternativpositionen in die Ausschreibung mit aufgenommen und können vor der Ausführung vom Gemeinderat konkret festgelegt werden.
Reichlich diskutiert wurde über die einzige feste Möblierung auf dem Platz, einen Steintisch entlang der Mauer. Dagmar Hedder befürwortete diesen, um einen markanten Anziehungspunkt zum Verweilen zu schaffen. Kritisch hinterfragt wurde der Tisch vor allem deshalb, weil man kein Hindernis für eventuelle andere Nutzungen (Vereinsfeste) in diesem Bereich schaffen wolle. Es wurde die Größe und der Standort des Tisches diskutiert. Im Verlauf der Diskussion zeigte sich allerdings, dass eine solche Einrichtung dem Platz eine unverwechselbare Identität geben kann und nicht von vorne herein gestrichen werden sollte. Letztendlich einigte man sich auch hier mehrheitlich darauf, den Tisch als Eventualposition in unterschiedlichen Größen mit auszuschreiben.
Die Musterpflasterflächen bleiben noch längere Zeit links neben dem (alten) Rathaus liegen. Ausgewählt wurde die linke Pflasterfläche.
„Betreutes Wohnen“ war das zweite Thema der Gemeinderatssitzung. Hierzu begrüßte der Vorsitzende Tina Laubengeiger vom Wohlfahrtswerk und Leiterin des „Haus Heckengäu“ in Heimsheim, sowie Architekt Norbert Goerlich von der Archirtektengruppe ARP aus Stuttgart. Der Vorsitzende hatte vor einigen Wochen mit den Fachleuten eine Vorgespräch geführt, im Rahmen dessen er die in Frage kommenden Standorte einer Wohnanlage für betreutes Wohnen aufzeigte. Daraufhin beauftragte das Wohlfahrtswerk das Büro ARP mit einer Machbarkeitsstudie.
Zunächst referierte Frau Laubengeiger über die möglichen Wohn- und Betreuungsformen in Mönsheim. Es kam dabei zum Ausdruck, dass die Menschen so lange wie möglich selbstständig in eigenen Wohnungen leben und sich erst dann, wenn es nicht mehr geht, einen Platz in einem Pflegeheim suchen sollten. Dafür sei die Gewährleistung einer Versorgungssicherheit notwendig, die in solchen betreuten Wohnmodellen gegeben ist. Dafür sei auch eine ständig ansprechbare professionelle Hilfe erforderlich. Betreutes Wohnen im Alter muss deshalb einhergehen mit einem ständigen Beratungsangebot, mit Möglichkeiten eines kulturellen Angebotes und eventuell auch mit Platz für „Gesundheit und Fitness“.
Nach den Ausführungen von Frau Laubengeiger stellte Herr Goerlich den Entwurf eines Modells vor, wie es auf dem Anwesen „Gartenstraße 12“ verwirklicht werden könnte. Dieses ist zusammengesetzt aus drei verbundenen Gebäudeteilen in denen 14 Wohnungen und weitere Räume für soziale, beratende und kulturelle Zwecke untergebracht werden können. Daneben bleibt Platz für ansprechend gestaltete Außenbereiche. Dies wird dadurch unterstützt, dass eine Tiefgarage vorgesehen ist, um die Freiflächen nicht mit parkenden Fahrzeugen zu belasten. Zur Verdeutlichung können Sie sich einen Lageplan herunterladen. Trotz des geplanten Flachdaches soll sich das Gebäude in die Umgebung einfügen. Dem Planer ist eine ansprechende Gestaltung (auch mit entsprechenden Materialien) sehr wichtig, damit das Objekt auch von der Nachbarschaft akzeptiert wird.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass das vorgestellte Konzept auf eine breite Akzeptanz im Gremium stößt. Auf entsprechende Nachfrage von Rüdiger Bertsch erläuterte Frau Laubengeiger, dass die Wohneinheiten auch künftigen Bedürfnissen angepasst werden könnten. Ob dies allerdings eine Vollpflegeeinrichtung werden kann, ist fraglich. Markus Mönch erkundigte sich nach dem „Verhältnis“ zwischen Wohlfahrtswerk, Bauherr und Gemeinde. Der Vorsitzende führte dazu aus, dass es Einen geben muss, der die Anlage baut und Einen, der sich betreibt, also zum Beispiel als Vermieter auftritt, auf jeden Fall aber für die personelle Ausstattung sorgt. Dies könne auch der Selbe sein. Die Gemeinde kann Partner im Rahmen eines ÖPP-Modells sein und sich im Rahmen des Öffentlichen Interesses einbringen, was weithin üblich sei.
Sowohl Frau Laubengeiger, als auch Herr Goerlich wiesen darauf hin, dass man sich erst am Anfang der Überlegungen befinde und die Planung, sowohl baulich, als auch organisatorisch wachsen müsse. Bürgermeister Fritsch ergänzte, dass hierzu auch das Einbeziehen des Baurechtsamtes gehöre, wo bald erste Gespräche geführt werden sollten. Auf Nachfrage erklärte Frau Laubengeiger, dass man auch Auswärtige aufnehmen müsse, wenn entsprechende Anfragen kommen. Ein Leerstand der Wohnungen sei betriebswirtschaftlich nicht vertretbar.
Am Ende der Ausführungen und der Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, die Planungen und die Verhandlungen weiter zu führen.
Im Gemeindewald Mönsheim steht die Fortschreibung des zehnjährigen Forsteinrichtungswerks an. In diesem Plan wird neben der Bestandsaufnahme festgelegt, welche Ziele in den nächsten zehn Jahren erreicht werden sollen. Dafür muss der Gemeinderat so genannte Eigentümerzielsetzungen vorgeben. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Guido Wölfle vom Kreisforstamt und den Revierförster, Uli Schiz.
Herr Wölfe trug dem Gemeinderat den Vorschlag der Forstverwaltung vor, der sich mit sämtlichen Bereichen des Forsts auseinander setzt. Angefangen von der Baumartenfläche, über die betriebswirtschaftliche Situation, die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen, den Arten- und Biotopschutz, der Bestandspflege bis hin zur Erschließung. Nach den Ausführungen von Herrn Wölfle bemerkte Gemeinderat Hans Kuhnle, dass ihm die Zielsetzungen für den Arten- und Biotopschutz nicht verbindlich genug seien. Den Satz: „Die allgemeinen Zielsetzungen des „Alt- und Totholzkonzeptes“ von ForstBW zur Sicherung des Arten- und Biotopschutzes werden verfolgt“, wollte Herr Kuhnle auf den Begriff „werden verbindlich umgesetzt“ angepasst haben. Herr Wölfle führte aus, dass man dies vor habe und sogar noch mehr mache, als die Fünf-Prozent-Vorgabe aus dem zitierten Werk, weil man die Waldrefugien in den Distrikten Schellenberg, Wartforchen und Mettenhälde dafür vorgesehen habe. Der Vorsitzende stellte die Frage, ob es sich hier nicht nur um einen rein sprachlichen Streit handele. Um die Sache zu klären wurde über die Formulierung abgestimmt und mehrheitlich beschlossen, dass die vom Forstamt vorgeschlagene Formulierung bestehen bleibt. Ebenfalls mehrheitlich wurde dagegen der Vorschlag von Herrn Kuhnle beschlossen, die Forderungen, die von ihm im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Schellenberg“ erhoben wurden als Anlage der Eigentümerzielsetzung beizufügen und dem Forsteintrichter aufzugeben, diese zu beurteilen und gegebenenfalls verbindlich in das Forsteinrichtungswerk einzuarbeiten. Dabei handelt es sich um folgende Punkte: 1. Einschlagstopp im FFH-Gebiet Schellenberg, 2. Erstellung eines FFH-Managementplans, 3. keine Maßnahmen, die FFH-Arten in ihrer lokalen Population negativ beeinträchtigen und 4. strenge Schonung von Habitat-, Horst- und Höhlenbäumen.
Gunter Fischer fragte nach, ob der Wald tendenziell immer jünger oder immer älter werde. Herr Schiz führte dazu aus, dass der Holzvorrat in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr wurde und ein Wald, der irgendwann einmal vorwiegend aus nur hüfthohen Jungbäumen bestehe, nicht zu befürchten sei.
Die übrigen Vorschläge der Eigentümerzielsetzung wurden einstimmig beschlossen.
Nach der Umfrage unter den Zweitwohnungsbesitzern in Mönsheim hat sich das Einwohnerregister ziemlich bereinigt. Von ehemals 222 Zweitwohnungsbesitzern blieben zur Zeit nur etwa 40 übrig, von denen eine Steuer erhoben werden könnte. Da hierfür der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht, empfahl die Verwaltung, auf die Einführung der Zweitwohnungssteuer zu verzichten, aber die Entwicklung der Zweitwohnungen regelmäßig zu überprüfen. Dies beschloss der Gemeinderat einstimmig.
Eine Formalie stellte der Grundsatzbeschluss über die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr dar, wozu die Gemeinden nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim verpflichtet werden. Demnächst erhalten die Bürger zwei Gebührenbescheide, einen für das Schmutzwasser und einen für das Oberflächenwasser, welches in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Anregung von Hans Kuhnle, die notwendigen Vorarbeiten, für die ein externes Büro beauftragt werden muss, gemeinsam mit Nachbargemeinden zu beauftragen wird unterstützt und wird in einer Verwaltungsratssitzung des Gemeindeverwaltungsverbands Heckengäu im September diskutiert.
Unter dem Punkt Bekanntgaben berichtete der Vorsitzende über die Begehung der Trinkwasserversorgung durch das Gesundheitsamt. Einziger Mangel war, dass es so aussieht, als würde an einigen Stellen im Wasserbehälter Appenberg Wasser von außen in das Gebäude dringen. Eine Gefährdung des Trinkwassers ist nicht gegeben, aber die Gemeinde muss der Sache auf den Grund gehen.
Auf entsprechende Nachfragen aus dem Gremium gab der Vorsitzende folgendes bekannt:
- Die Bitte, dass die Schulbusse nach Rutesheim ihre derzeitige, durch die Straßenarbeiten bedingte, umgekehrte Tour auch künftig beibehalten (also zuerst Friolzheim und dann Mönsheim) wird weiter gegeben und dabei auch angesprochen, dass die Busse zu voll seien.
- Durch den Wegfall des Kreiszuschusses, wird sich der Eigenanteil für die Monatskarte der Hauptschüler ab dem nächsten Schuljahr verdoppeln. Dies betrifft dann auch die Werkrealschüler, die von Mönsheim nach Wiernsheim fahren und umgekehrt.
- Es wurde der Verwaltung versprochen, dass die Pflasterschäden in der Brunnenstraße in den nächsten zwei Wochen behoben werden.
- Die Regeln für die Zuständigkeiten von Bürgermeister und Gemeinderat sind in der Gemeindeordnung beschrieben. Grundsätzlich ist ausschließlich der Bürgermeister zuständig. Nur im Falle der Verhinderung sind die Stellvertreter entsprechend befugt. Dabei ist die Reihenfolge 1. Stellvertreter und dann 2. Stellvertreter einzuhalten.
- Früher war die Frageviertelstunde für die Zuhörer am Anfang der Sitzung. Sie wurde auf Wunsch aus der Bevölkerung an das Ende gesetzt, damit man auch Fragen zu abgelaufenen Themen stellen kann.
- Der Bürgermeister wird mit der Naturschutzbehörde darüber sprechen, wie die Weidefläche am Grenzbach in Richtung Wimsheim künftig gepflegt werden soll, wenn der Pächter gezwungen wird aufzugeben. Es soll geprüft werden, ob sich ein Kompromiss finden lässt.
Nachricht vom: 26.07.2010