Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 4. März 2010
Zum Tagesordnungspunkt 1 begrüßte der Vorsitzende Sabine Schäfer und Britta Bischoff-Grabel vom Tagesmütterverein Enztal e.V.. Mit dem Verein hat die Gemeinde Mönsheim 2007 einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Dieser hat das Ziel, die bedarfsgerechte Kinderbetreuung in Mönsheim sicher zu stellen. Frau Schäfer und Frau Bischoff-Grabel wollten nun, nach drei Jahren Kooperation, dem Gemeinderat darüber berichten, wie sich die Betreuung mit Tagesmüttern allgemein und in der Gemeinde Mönsheim darstellt.
Frau Schäfer betonte, dass der Verein nicht als Konkurrenz zu den Betreuungsangeboten der Gemeinde auftritt, welche sie im übrigen als „sehr gut“ bewertet, sondern als Ergänzung. Zum Beispiel durch die langen Öffnungszeiten der Supermärkte, durch Schicht- oder Wochenendarbeit gibt es Betreuungsbedarfe, welche das öffentliche Angebot nicht abdecken kann. Mit dem Jahresbeitrag der Gemeinde (entsprechend der Einwohnerzahl 2.400 Euro im Jahr) wird vor allem die Ausbildung (Qualifizierung), die Suche und die Vermittlung von geeigneten Tagesmüttern sicher gestellt. Es finden aber auch Beratungsgespräche mit Eltern und Tagesmüttern statt. Im Enzkreis werden zur Zeit 200 Kinder von 160 Tageseltern betreut.
Frau Bischoff-Grabel berichtete, dass in Mönsheim derzeit acht Kinder von Tagesmüttern ergänzend betreut werden, davon zwei Kinder unter drei Jahren. Lange Zeit gab es in Mönsheim überhaupt keine Tagesmutter. Die Kinder mussten alle von Tagesmüttern in anderen Gemeinden betreut werden. Das habe sich Dank der Werbung des Tagesmüttervereins geändert und es konnten drei Tagesmütter in Mönsheim gewonnen werden. Zurzeit werden noch zwei Kinder extern betreut.
Die Betreuung kostet die Eltern zwischen 4,00 Euro und 6,00 Euro pro Stunde. Alle Eltern können beim Jugendamt eine Förderung beantragen und bekommen einkommensabhängig einen Teil der Betreuungskosten wieder erstattet.
Auf Nachfrage erläuterte Frau Schäfer, dass zwei Versuche einer Ferienbetreuung von Schulkindern über ein spezielles Angebot des Tagesmüttervereins in Mühlacker und Kieselbronn gescheitert seinen. Zunächst sei das Interesse sehr groß gewesen, am Ende wurde in Mühlacker kein einziges Kind zur Ferienbetreuung gebracht, in Kieselbronn seien es immerhin zwei Kinder gewesen. Der Preis hätte 50,00 Euro je Woche einschließlich Essen betragen.
Abschließend betonte Frau Bischoff-Grabel, dass eine Betreuung von Kindern gegen Entgelt vom Jugendamt genehmigt werden müsse und nur von qualifizierten Tagesmüttern angeboten werden dürfe. Andernfalls liege eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werde. Die Qualifizierung von Tagesmüttern erfolgt in einem Kurs der 160 Unterrichtseinheiten umfasst. Es werden Abend- oder Wochenendkurse angeboten.
Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Schäfer und Frau Bischoff-Grabel für die ausführliche Information.
Anmerkung: neue Info-Flyer für Eltern, die eine Tagesmutter suchen oder selbst Tageseltern werden wollen, liegen im Rathaus aus.
Mit der eigenen Kinderbetreuung hatte sich der Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 2 zu befassen. Die Verwaltung hatte beantragt, die beiden Einrichtungen „Villa Kunterbunt“ und „Wichtelhaus“ nach dem Ausscheiden der Kindergartenleiterin Frau Ute Pflüger ab 1. Juli 2010, unter jeweils eigene Leitung zu stellen.
In den letzten Jahren arbeiteten beide Einrichtungen zunehmend eigenständiger. Die räumliche Trennung, das unterschiedliche Betreuungsangebot, die Öffnungszeiten und der Personalneuzugang/-weggang sind Gründe dafür, dass sich ein einrichtungsübergreifendes Arbeiten sehr zeitaufwändig und schwierig gestaltet. Die Erzieherinnen kennen vorrangig Kinder, Eltern (und damit auch deren Bedürfnisse und Wünsche) des Kindergartens, in dem sie täglich arbeiten. Gemeinsame Aktivitäten begrenzen sich auf einzelne Feste, Elternabende, Gottesdienste, Ausflüge zukünftiger Schulkinder, öffentliche Auftritte beim Marktplatzfest und Weihnachtsmarkt.
Absicht für die gemeinsame Leitung beider Häuser war seinerzeit, den „Mönsheimer Kindergarten“ als eine Einheit zu sehen. Nicht zuletzt durch die unterschiedlichen Betreuungsangebote habe sich aber gezeigt, dass sehr viel Zeit und Effektivität auf der Strecke bleiben, um dieses Ziel zu erreichen. Würden künftig weiterhin beide Einrichtungen unter eine Leitung gestellt, dann wäre das nur mit einer hundertprozentigen Freistellung der Leitern zu erreichen, was bedeute, dass diese keine Gruppenarbeit mehr übernehmen könnte und zusätzliches Personal eingestellt werden müsse.
Im Vorfeld wurden zwischen Verwaltung und Erzieherinnen Gespräche darüber geführt, worauf das Kindergartenteam (beider Einrichtungen) die Vorteile herausarbeitete, welche sich durch getrennte Leitungen der Einrichtungen ergeben. Diese stellen sich wie folgt dar:
Für die Kinder:
- Flexible Planung von Aktivitäten und Festen, die sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder im jeweiligen Haus orientieren.
- Hausinterne Veranstaltungen, z.B. der Vater-Kind-Tag finden für die Kinder in überschaubarem Rahmen statt.
Für das Personal:
Ein kleineres Team mit eigener Leitung kann effektiver arbeiten und ermöglicht
- die vom Team des jeweiligen Kindergartens erstellte pädagogische Konzeption entsprechend umzusetzen bzw. durch die Betreuung unter Dreijähriger zu verändern und weiterzuführen,
- ein pädagogisches, der Situation angepasstes Arbeiten an den Themen und Bedürfnissen der Kinder der eigenen Einrichtung,
- die Identifikation mit Zielen des Kindergartens (neue Kolleginnen, Profilfindung),
- weniger zeitaufwändige Absprachen und Entscheidungsfindungen innerhalb des Teams,
- die Planung und Durchführung von Aktivitäten mit Eltern in überschaubarem kindgerechtem Rahmen,
- das Erfassen von Wünschen, Bedürfnissen, Einschätzungen und Rückmeldungen der Eltern der eigenen Einrichtung,
- effizientere Durchführung von Verwaltungsaufgaben, Organisation und Betriebsführung der Einrichtungen sowie
- die Führungskompetenz der Leitung, sowie das Einschätzen der fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter im Haus durch die Leitung (Leistungsbewertung mit entsprechender leistungsorientierter Zulage).
Für die Eltern:
- Die Leitung des Kindergartens als erster Ansprechpartner ist vor Ort.
- Die Anmeldung der neuen Kindergartenkinder findet in der Einrichtung statt, die das Kind tatsächlich besucht (Einzugsgebietsregelung wie bisher).
- Der Elternbeirat fühlt sich verantwortlich und zuständig für die Belange des Hauses, welches sein Kind besucht, er kann sich besser einbringen. Durch die hausinterne Planung mit weniger Gesamtteilnehmern bei Elternbeiratssitzungen und Veranstaltungen sind Aktivitäten einfacher durchführbar.
Für den Träger:
- Von Seiten der Verwaltung der Gemeinde Mönsheim ändert sich wenig, da jede Einrichtung bereits jetzt über einen eigenen Etat verfügt, und Informationen seitens der Verwaltung an beide Einrichtung übermittelt werden.
- Eventuell finanzielle Einsparungen, denn bei einer dreigruppigen Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ mit den verschiedenen Betreuungsangeboten und einem dreigruppigen Kindergarten „Wichtelhaus“ muss eine gemeinsame Leitung, um ihren ständig wachsenden, umfangreichen Aufgaben gerecht zu werden, freigestellt sein. Eine solche Freistellung ist für die Leitung eines zweigruppigen Kindergartens nicht und für die Leitung der dreigruppigen Kindertagesstätte in wesentlich geringerem Umfang notwendig.
Die Leitungskräfte sollten sich allerdings künftig eng miteinander abstimmen. Diese Zusammenarbeit könnte sich wie folgt gestalten:
- Ein regelmäßiger Austausch der Leitungen findet statt. Um diesen zu gewährleisten wird er in der Stellenbeschreibung der Leitung verankert.
- Gemeinsame Ferienplanung/Schließtage.
- Ferienbetreuung wird unverändert weitergeführt.
- Themenelternabende mit Referenten werden gemeinsam stattfinden. Die Planung und Organisation der Abende übernimmt im Wechsel eine Einrichtung.
- Öffentliche „Auftritte“ (z.B. Weihnachtsmarkt, Marktplatzfest) werden abgesprochen und gemeinsam durchgeführt.
- Ausflug der zukünftigen Schulkinder (Elefantenausflug) wird jeweils im Wechsel geplant und durchgeführt. Die Kinder und Erzieherinnen der anderen Einrichtung werden zu dieser Aktivität eingeladen.
- Die Einzugsgebietsregelung für Kindergartenkinder bleibt bestehen.
- Krippenkinder, deren Eltern die verlängerte Öffnungszeit benötigen, wechseln in den Kindergarten, welcher der Wohnung am nächsten liegt.
- Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsarbeit werden vereinbart, zum Beispiel die Berichterstattung im Blickpunkt, um die pädagogische Arbeit der beiden Einrichtungen transparent zu machen.
In der anschließenden Diskussion wurde die Trennung der Einrichtungen kritisch hinterfragt. Hans Kuhnle befürchtete, dass dieser Antrag vor allem unter dem Aspekt der Kosteneinsparung entstanden sei. Er selbst wolle, dass die Betreuung im Kindergarten noch höhere Qualität bekommen solle, was durch eine Ausweitung des Personals, wie es bei einer freigestellten Gesamtleitung notwendig würde, gewährleistet sei. Walter Knapp pflichtete dem bei. Er habe auch den Eindruck gewonnen, dass der Antrag unter finanziellen Aspekten entstanden sei. Uwe Skrzypek sprach sich vehement für die Beibehaltung der jetzigen Struktur aus. Er lobte dabei ausdrücklich die sehr hohe Qualität der Kinderbetreuung in Mönsheim und diese solle unter allen Umständen erhalten bleiben. Herr Skrzypek führte weiter an, dass auch der Bauhof einer größeren Gemeinde, der auf verschiedene Standorte verteilt sei, von einer Leitung geführt werden könne und nicht jeder Standort seinen eigenen Chef brauche. Er sehe nicht, warum dies bei einem Kindergarten nicht auch möglich sein soll. Rüdiger Bertsch betonte, dass der vorliegende Vorschlag vor allem von den Erzieherinnen selbst ausgearbeitet wurde und man sich auf die Beurteilung der Fachkräfte verlassen und die Kindergärten künftig unter jeweils eine Leitung stellen sollte.
Von Frau Pflüger und den anwesenden Erzieherinnen wurde nochmals betont, dass es unter den dargestellten Gründen absolut sinnvoll sei, mit zwei Leitungskräften zu arbeiten. Als der Kindergarten „Wichtelhaus“ eröffnet wurde, wurde er mit Personal ausgestattet, welches schon im Kindergarten „Ville Kunterbunt“ zusammen gearbeitet hatte. Man kannte sich gegenseitig. Durch Personalwechsel in den vergangenen zwölf Jahren habe sich das stark verändert. Es seien über die Jahre zwei Teams entstanden, die jedes für sich sehr gute Arbeit leisteten. Die gleich bleibend hohe Qualität wird auch schon durch den in beiden Einrichtungen umgesetzten Orientierungsplan gewährleistet.
Die vorgetragenen Argumente wurden noch eingehend hinterfragt, ergänzt und teilweise bestärkt. Aufgrund der Tatsache, dass die vorgetragenen Argumente für zwei getrennte Leitungen im Wesentlichen vom Fachpersonal und nicht von der Verwaltung kommen, befürwortete auch Walter Knapp dieses Vorgehen.
Folgender Antrag wurde mit neun Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen beschlossen:
Die Kindergärten „Villa Kunterbunt“ und „Wichtelhaus“ der Gemeinde Mönsheim werden ab dem 1. Juli 2010 jeweils unter eigene Leitungen gestellt. Von den Kindergartenleitungen wird seitens des Trägers eine enge Abstimmung in der dargestellten Weise gefordert.
Unter Tagesordnungspunkt 3 wurde von Architekt Andreas Lippeck das Sanierungskonzept für das Gebäude Leonberger Straße 2 vorgestellt. Nachdem der Gemeinderat die maximale Förderung der Sanierung des Gebäudes in Aussicht gestellt hat, haben sich der Eigentümer Markus Mönch, Architekt Lippeck, Dr. Frank Friesecke von der STEG und Dr. Rainer Laun vom Landesdenkmalamt konkrete Gedanken über die Nutzung und vor allem auch über die äußere Gestaltung gemacht. Grundsätzlich wird es wegen des Denkmalschutzes an der äußeren Gestaltung wenig Variationsmöglichkeiten geben. Das Gebäude ist fachwerksichtig zu sanieren und die Wärmedämmung deshalb innen anzubringen. Historische Innenausbauteile sind zu erhalten, historische Putz- und Farbenfunde zu konservieren, bzw. dort, wo sie entfernt werden müssen, restauratorisch zu dokumentieren. Holzfenster müssen auf der Grundlage der historischen Fotos achtteilig, mehrflügelig mit Kämpfer und Schlagseite ausgebildet werden. Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Darüber können zwei Wohneinheiten geplant werden. Das Dachgeschoss ist von einer Wohnnutzung freizuhalten. Auf entsprechende Nachfrage erläuterte Herr Lippeck, dass es für historische Gebäude sicher Möglichkeiten gebe, die Stellplatzfrage „gelockert“ zu sehen. Allerdings mache es keinen Sinne, künftigen Mietern von Wohn- und Gewerberäumen ein Objekt ohne jeglichen Stellplatz anzubieten. Es stehe somit auch im Interesse des Eigentümers, hierfür Lösungen und Angebote zu finden. Ein Beschluss war in der Sitzung nicht zu fassen. Der Vorsitzende führte aus, dass er es als wichtig empfunden habe, den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den Sachstand zu informieren. Schließlich würde das Objekt mit öffentlichen Geldern (Sanierungsmittel des Lands und der Gemeinde) gefördert.
Die Firma Kirchhoff hat den Antrag gestellt, das Asphaltmischwerk im Steinbruch mit Braunkohlestaub anstelle von Erdgas zu betreiben. Die Gemeinde wird zu diesem Antrag sowohl baurechtlich als auch immissionsrechtlich gehört und so befasste sich der Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 4 mit diesem Thema.
Der Vorsitzende führte aus, dass er dem Antrag nicht zustimmen werde. Eine Gefährdung für Gesundheit und Umwelt könne (wie fast immer), nie ganz ausgeschlossen werden und wenn sie, bei Einhaltung aller technischen Schutzmöglichkeiten, „nur“ durch menschliches Versagen verursacht werde. Unter Berücksichtigung des benachbarten Interkommunalen Gewerbegebiets, des Golfplatzes und der bereits stark beanspruchten Natur in unmittelbarer Nähe der Anlage, halte er eine weitere Beeinträchtigung für nicht vertretbar. Die Umstellung der Energiequelle könne durchaus sinnvoll und unter dem Aspekt der Energievielfalt auch begrüßt werden, allerdings nicht in einer Anlage, die nur 800 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt sei und in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Golfplatz und einem Gewerbegebiet liege.
Die Frage von Markus Mönch nach den Möglichkeiten der Gemeinde, eine solche Anlage zu verhindern wurde mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der Gemeinde bei Außenbereichsvorhaben beantwortet. Diese könne nach Ansicht des Vorsitzenden nur dann „übergangen“ werden, wenn die Versagung des Einvernehmens willkürlich geschehe. Hans Kuhnle spricht sich für die Bürgerliste-Fraktion ebenfalls vehement gegen die geplante Anlage aus. Er bemängelte unter anderem, dass die Stadt Heimsheim und der Betreiber des Golfplatzes nicht gehört worden seien. Er habe große Bedenken, ob man die Anlage immissionsschutzrechtlich verhindern könne, weil die geforderten Grenzwerte eingehalten seien und es für den Wert, der sich markant verschlechtere, nämlich den Kohlendioxidsausstoß, in der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) keinen Grenzwert gebe. Seiner Ansicht nach kann sich eine Gemeinde künftig gegen den Bau solcher Anlagen, mit einer Feuerungswärmeleistung von unter 20 Megawatt nur durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan schützen. Er führte hier ein analoges Vorgehen der Stadt Herrenberg an, welche sich in einer ähnlichen Situation befand. Dort wurde dies in der Form gelöst, dass die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Veränderungssperre beschlossen hat. Die Bürgerliste reichte dazu einen entsprechenden Sachantrag ein.
Walter Knapp und die Mitglieder der Freien Wähler – Fraktion befürworten die ablehnende Haltung. Die Gefährdung und Belastung, die durch den Transport, die Befüllung und den Betrieb der Asphaltanlage mit Braunkohlestaub entstehen würde, seien nicht kalkulierbar bzw. unverhältnismäßig groß.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Antrag für den geplanten Einbau einer Braunkohlestaub-Befeuerungsanlage im Asphaltmischwerk der Fa. Kirchhoff in Mönsheim abzulehnen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss mit Veränderungssperre vorzubereiten.
Ob eine Bebaubarkeit des nördlichen Teils des Flurstücks 1596 (Sonnenrainweg 11) gegeben ist, bzw. wie dieser Grundstücksteil bebaubar gemacht werden kann, damit beschäftigte sich der Gemeinderat unter Tagesordnungspunkt 5. Der Antragsteller war aufgrund entsprechender Auskünfte der Baurechtsbehörde davon ausgegangen, dass die Bebaubarkeit über den Erlass einer Abrundungssatzung von der Gemeinde hergestellt werden könne. Da der Vorsitzende anders lautende Informationen hatte, wurde dies nochmals nachgefragt. Die Auskunft der Baurechtsbehörde ist nun eindeutig die, dass der Erlass einer Abrundungssatzung in diesem Bereich nicht möglich sei, da hier ein Bebauungsplangebiet direkt an den Außenbereich angrenze und es sich nicht um eine so genannte unbeplante „Umgebungsbebauung“ handle. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde befürwortet, für die betroffene Familie nach einer Möglichkeit zu suchen, die eine Bebauung zulässt. Gleichzeitig wurde aber auch klar gestellt, dass dies keine finanziellen Folgen für die Gemeinde nach sich ziehen darf (Erschließung) und vor allem, dass die angrenzenden Aussiedlerhöfe weder jetzt, noch künftig in ihrem Betrieb beeinträchtigt werden dürfen (z.B. durch Klagen wegen Geruchsbelästigung). Schließlich habe die Gemeinde die Betriebe ausgesiedelt, damit diese weg von der Wohnbebauung sind und nun würde diese Wohnbebauung wieder an die Betriebe heranrücken. Der Vorsitzende erklärte dass man, falls es unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit der Bebauung gebe, den Bereich im Rahmen der anstehenden Flächennutzungsplanung städtebaulich untersuchen und gegebenenfalls formell überplanen müsse. Für andere Eigentümer dürfen sich dabei aber keine Nachteile irgendwelcher Art ergeben. Dieser Vorgehensweise wurde einstimmig zugestimmt.
Unter dem Punkt „Bekanntgaben; Verschiedenes“ schlug der Vorsitzende vor, in diesem Jahr wieder einmal eine Bürgerversammlung zu veranstalten. Mit den Themen „Verkehr“, „Wohnen im Alter“, „Gestaltung Ortsmitte im Bereich südlich von Kirche, Kelter und Gemeindehaus“ gebe es ausreichend Stoff für einen Gedankenaustausch. Der Termin soll im Herbst 2010 stattfinden.
Weiter gab der Vorsitzende folgendes bekannt:
- ein „grüner Pfeil für Rechtsabbieger“ an der neuen Kreuzung der Landesstraße 1177 (Mönsheim – Weissach) und der Landesstraße 1134 (Mönsheim – Heimsheim) kann von der Verkehrsbehörde nicht angeordnet werden.
- die nach dem strengen Winter entstandenen Straßenschäden auf der Ortsdurchfahrt werden der Straßenmeisterei gemeldet,
- die Ausschreibung der Rohbauarbeiten für das neue Rathaus werden am Wochenende in den Tageszeitungen und im Staatsanzeiger bekannt gegeben,
- mit der Verkehrsbehörde und der Verkehrspolizei konnte endlich der Termin für die Sanierung der Leonberger Straße fixiert werden. Die Bauarbeiten können im Zeitraum 25. Mai bis 11. Juni 2010 (Pfingstferien) durchgeführt werden. Au Grund der zahlreichen Sperrungen im Heckengäu, blieb kein anderes Zeitfenster übrig. Sobald die verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt, werden die Anlieger der Leonberger Straße schriftlich informiert.
Nachricht vom: 05.03.2010